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Wir über uns

Tagesfahrten

Mehrtagesreisen

Konzerte


Schmid - Reisen GmbH
Sulzbacher Straße 116
D - 71522 Backnang




Wir sind seit 1930, nun schon in der 3. Generation
mit Freude und persönlichem Einsatz im Dienste
der 
Personenbeförderung tätig.

Wir freuen uns, Ihnen heute unser Programm mit vielen 
Stadt-, Rund-, Erlebnis- und Urlaubsreisen vorstellen zu 
dürfen.

Wie Sie es von uns gewöhnt sind, haben wir alle an-
gebotenen Reisen mit größter Sorgfalt vorbereitet und 
renommierten Häusern den Vorzug gegeben. Unser Motto 
"Qualität zu vernünftigen Preisen - aber nicht zu jedem Preis!" 
steht auch dieses Jahr wieder oben an. Und für Komfort 
und Vergnügen unterwegs sorgen unsere modernen            
Royal-Class-Luxusreisebusse und unsere allseits 
geschätzten Busfahrer.

Wir wünschen Ihnen beim Besuch unserer Homepage viel 
Vergnügen und sind sicher, dass in unserem Programm 
auch für Sie die eine oder andere Reise dabei sein wird.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung für Ihre Urlaubsfahrten, 
sowie unseren persönlichen Dienstleistungsservice 
für Ihre individuelle Ausflugserstellung im Mietwagenbereich.

Wir freuen uns auf Sie und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Reiseteam der
Familie Schmid

              

              

Busvermietung
Für Ihre Gruppen-, Betriebs-, Vereins- und Schulausflüge 
vermieten wir Ihnen unsere moderne Busflotte mit 31 - 53 
Sitzplätzen für Ihre individuellen Anlässe. 

Reise-Geschenkgutscheine
Für alle festlichen Anlässe schenken Sie Freunde mit einem Reise-
Geschenkgutschein aus unserem Büro.

Musical-Karten für Selbstfahrer
Gerne besorgen wir Ihnen Eintrittskarten für sämtliche 
Musicals zu Originalpreisen!

               

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Allgemeine Informationen

Anmeldung
Für sämtliche Reisen ist eine baldige Anmeldung erwünscht. 
In der Reihenfolge der Anmeldung werden auch die Plätze 
im Bus reserviert. Je nach Buchungslage können Sitzplatzwünsche 
noch berücksichtigt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass kein
Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht.

Bezahlung
Bei der Anmeldung zu einer Reise ist eine Anzahlung von 
20% des Reisepreises (mind. € 25,00) zu leisten. Den Rest-
betrag bezahlen Sie bitte so rechtzeitig, dass er 30 Tage vor 
Reiseantritt bei uns eingegangen ist.

Reisegutscheine sind bei Aushändigung in voller Höhe zu 
bezahlen.

Änderungen von Leistungen und Preisen zwischen Katalog-
druck und Buchung

Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt 
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch 
Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches 
aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir 
uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie 
selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

Preisänderungen
Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem 
Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir 
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung 
des Reisepreises, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich 
informieren, aus folgenden Gründen vorzunehmen:

Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist 
im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoff-
kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
z.B. Hafen-, Maut- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise 
geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.

Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden 
gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf 
zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des 
Prospektes verfügbar ist.

Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit 
wirksam vereinbart, die Bestimmungen
über Preisänderungen in unseren 
Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.

Bankverbindung
Commerzbank AG in Backnang      
BLZ 602 410 74         
Konto Nr. 7998800.

Preisermäßigungen
Keine Frage - in der Gruppe wird es günstiger
ab   8 Personen        3%
ab 15 Personen        4%
ab 20 Personen        6%
Gesamtnachlass auf den Reisepreis bei Buchungen unserer
Mehrtagesreisen und Tagesfahrten (ohne Konzert- / Musicalfahrten) 
für zusammengehörende Gruppen und Bezahlung durch eine Person.
Auf Wunsch ist evtl. eine individuelle Abfahrtsstelle möglich
(hier entfällt die Ermäßigung).  

Frühbucherrabatt
Früh buchen lohnt sich. Auf unsere Mehrtagesreisen erhalten 
Sie auf den Reisepreis 3% Frühbucherrabatt, bei Reisen, 
die spätestens drei Monate vor Reisebeginn gebucht 
und bei Anmeldung vollständig bezahlt werden.

Mindestbeteiligung - Reiseausfall - Ersatzreise
Alle Reisen werden nur bei einer Mindestbeteiligung
von 20 Personen durchgeführt. Der Ausfall einer Reise (Mehrtagesfahrt)
wird den gemeldeten Personen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
bekannt gegeben.
Der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet. 
Des weiteren bekommen Sie von uns in diesem Falle
natürlich ein attraktives Ersatzangebot.
Nehmen Sie diese Ersatzreise an, bekommen Sie 5%
Rabatt auf den Reisepreis.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.


Die Lenk- und Ruhezeiten

werden durch bewährte gesetzliche Vorschriften
geregelt, so dass Ihr Fahrer immer ausgeruht und konzentriert
den vielen Anforderungen, den der Straßenverkehr und die
Reisegesellschaft an ihn stellen, gewachsen ist.

Bereits bei der Reiseplanung achten wir sehr genau darauf
und wählen die Tagesetappen entsprechend aus.


Technik und Sicherheit
Bei unseren Bussen handelt es sich um modernste Fahrzeuge,
die den höchsten Sicherheitsansprüchen (EU-Normen) entsprechen:
Modernste Bremssysteme mit
- ABS (Anti-Blockier-System)
- Retarder (verschleißfreie Zusatzbremse)
- ASR (Anti-Schlupfregelung)
- ESP (Elektronisches-Stabilitäts-Programm)
- EBS (Elektronisches Bremssystem)
- BA (Bremsassistent)
Extrem sichere Fahrgastzelle
Sicherheitsgurte gehören bei neuen Fahrzeugen zur Grundaus-
stattung. Machen Sie bitte während der Fahrt Gebrauch davon
- es dient Ihrer Sicherheit!
Geschwindigkeitsbegrenzer (gesetzlich vorgeschrieben seit 1987)
Automatische Getriebeschaltsysteme entlasten den Fahrer
während der Fahrt.
Navigationssysteme helfen dem Fahrer, sich bequemer zu orientieren.
Elektronische Fehlerdiagnose überwacht selbständig viele
Funktionen des Busses.

Unsere Busse werden regelmäßig in unserer eigenen Werkstatt
durch erfahrenes Personal gewartet und gereinigt, sowie von
TÜV und DEKRA technisch geprüft:

           alle    3 Monate: Sicherheitsprüfung
           alle  12 Monate: Hauptuntersuchung /
                                        TÜV + Abgasuntersuchung

Unsere Busfahrer sind erfahrene Profis, die ihr Fach verstehen
und die sich der hohen Verantwortung der Personenbeförderung
bewusst sind. Sie haben durch ihre umsichtige Fahrweise längst
einen Platz im Herzen der Reisegäste erobert.
Außerdem nehmen sie regelmäßig an einem Sicherheitstraining
für Extremsituationen, wie z.B. Brems- und Ausweichmanöver
auf glatter Fahrbahn, und für vorausschauende sowie ökonomische
Fahrweise teil.
Wussten Sie eigentlich, dass Omnibusfahrer alle 5 Jahre einen
umfangreichen Gesundheits- und Reaktionstest, für die Wieder-
erteilung ihres Personenbeförderungsscheines, machen müssen.

Komfort
Unsere modernen Fernreise-Omnibusse   sind mit größtem 
Komfort ausgestattet:
- verstellbare Schlafsessel mit Fußstützen
- Klapptische / Leselampen / Panoramascheiben
- Klimaanlage / Kühlschrank / Bordküche
- WC / Waschraum
- Stereo-, Videoanlage und Navigationssystem

Nichtraucherbus - aber raucherfreundlich!
Für gute Luft im Bus sorgt die Technik. Dennoch macht 
blauer Dunst dicke Luft. Deswegen führen wir nach den 
guten Erfahrungen der letzten Jahre alle unsere Reisen in 
Nichtraucherbussen durch. Dafür legen wir für die Raucher 
entsprechende Pausen ein.

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Reisebedingungen für Pauschalreisen                                      November 2010

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Schmid-Reisen GmbH, Sulzbacher Straße 116 in D-71522 Backnang, nachstehend „xxx" abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde xxx den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen.
1.3.
1.4. Der Vertrag kommt mit Annahme durch xxx zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von xxx vor, an das xxx für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde xxx innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Vor Reisebeginn nimmt xxx telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 10 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von xxx zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von xxx bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit allen ergänzenden Informationen von xxx für die jeweilige Reise, insbesondere den „Allgemeinen Informationen" in unserem Programmheft, bzw. auf unserer Internetseite (www.schmid-busreisen.de) unter: „wir über uns".
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von xxx nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von xxx hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von xxx herausgegeben werden, sind für xxx und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von xxx gemacht wurden.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von xxx nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. xxx ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn xxx in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von xxx über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Bezahlung

4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens aber € 25,00, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,00 nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit xxx zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist xxx berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5. Preiserhöhung

5.1. xxx behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für xxx nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann xxx den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann xxx vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann xxx vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber xxx erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für xxx verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat xxx den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn xxx in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von xxx über die Preiserhöhung gegenüber xxx geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber xxx unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert xxx den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann xxx, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. xxx hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
-
bis 30 Tage vor Reiseantritt                  20%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt      30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt      40%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt        50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt              55%
- am Abreisetag oder bei Nichtanreise    90%

Bitte beachten Sie die für jede Flugreise separat gültigen Stornobedingungen.


Bus- und Bahnreisen
-
bis 45 Tage vor Reiseantritt                 10%, mind. € 25,00
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt      30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt      50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt        75%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise      80%

See- und Flusskreuzfahrten
-
bis 90 Tage vor Reiseantritt                  4%, mind. € 50,00
- vom 89. bis 45. Tag vor Reiseantritt     10%
- vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt     25%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt     40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt     60%
- vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt       80%
- am Anreisetag und bei Nichtanreise    90%

6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, xxx nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. xxx behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit xxx nachweist, dass Ihr höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht xxx einen solchen Anspruch geltend, so ist xxx verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Umbuchungen

7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann xxx bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,00 pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. xxx wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt von xxx wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl

9.1. xxx kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch xxx muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) xxx hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist anzugeben, bzw. auf die entsprechenden Prospektangaben (Allgemeine Informationen) zu verweisen.
c) xxx ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von xxx später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn xxx in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch
xxx dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. xxx kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von xxx nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt xxx, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten des Kunden

11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit xxx wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von xxx (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von xxx wird der Reisende informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber xxx unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von xxx nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen xxx anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, xxx erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn xxx oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von xxx oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von xxx anzuzeigen.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung von xxx für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit xxx für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von xxx für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
a) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,00 pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3. xxx haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von xxx sind. xxx haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von xxx ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von xxx wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monatsnach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber xxx unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

13.2.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Frist aus 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von xxx oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von xxx beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von xxx oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von xxx beruhen.
13.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.5. Die Verjährung nach Ziffer 13.3 und 13.4 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.6. Schweben zwischen dem Kunden und xxx Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder xxx die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. xxx wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn xxx nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. xxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass xxx eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

15.1. xxx informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist xxx verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald xxx weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird xxx den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von xxx begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von xxx ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt xxx ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
15.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von xxx über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. 1 bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
15.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist in den Geschäftsräumen von xxx einsehbar / erhältlich.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und xxx findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen xxx im Ausland für die Haftung von xxx dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann xxx nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von xxx gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von xxx vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2010.

2010
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