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Schmid -
Reisen GmbH
Sulzbacher Straße 116
D - 71522 Backnang
Wir sind seit 1930, nun schon in der 3. Generation,
mit Freude und persönlichem Einsatz im Dienste der
Personenbeförderung tätig.
Wir freuen uns, Ihnen heute
unser Programm mit vielen
Stadt-, Rund-, Erlebnis- und Urlaubsreisen vorstellen zu
dürfen.
Wie Sie es von uns gewöhnt
sind, haben wir alle an-
gebotenen Reisen mit größter Sorgfalt vorbereitet und
renommierten Häusern den Vorzug gegeben. Unser Motto
"Qualität zu vernünftigen Preisen - aber nicht zu jedem Preis!"
steht auch dieses Jahr wieder oben an. Und für Komfort
und Vergnügen unterwegs sorgen
unsere modernen
Royal-Class-Luxusreisebusse und unsere allseits
geschätzten Busfahrer.
Wir wünschen Ihnen beim
Besuch unserer Homepage viel
Vergnügen und sind sicher, dass in unserem Programm
auch für Sie die eine oder andere Reise dabei sein wird.
Nutzen Sie unsere
langjährige Erfahrung für Ihre Urlaubsfahrten,
sowie unseren persönlichen Dienstleistungsservice
für Ihre individuelle Ausflugserstellung
im Mietwagenbereich.
Wir freuen uns auf Sie und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Ihr Reiseteam der
Familie Schmid
Busvermietung
Für Ihre Gruppen-, Betriebs-, Vereins- und Schulausflüge
vermieten wir Ihnen unsere moderne Busflotte mit 31 - 53
Sitzplätzen für Ihre individuellen Anlässe.
Reise-Geschenkgutscheine
Für alle festlichen Anlässe schenken Sie Freunde mit einem Reise-
Geschenkgutschein aus
unserem Büro.
Musical-Karten für
Selbstfahrer
Gerne besorgen wir Ihnen Eintrittskarten für sämtliche
Musicals zu Originalpreisen!
==============================================================
Allgemeine
Informationen
Anmeldung
Für sämtliche Reisen ist eine baldige Anmeldung erwünscht.
In der Reihenfolge der Anmeldung werden auch die Plätze
im Bus reserviert. Je nach Buchungslage können Sitzplatzwünsche
noch berücksichtigt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass kein
Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht.
Bezahlung
Bei der Anmeldung zu einer Reise ist eine Anzahlung von
20% des Reisepreises (mind. € 25,00) zu leisten. Den Rest-
betrag bezahlen Sie bitte so rechtzeitig, dass er 30 Tage vor
Reiseantritt bei uns eingegangen ist.
Reisegutscheine sind bei Aushändigung in voller Höhe zu
bezahlen.
Änderungen von Leistungen und Preisen zwischen Katalog-
druck und Buchung
Leistungsänderungen
Die Angebote zu den vertraglichen
Reiseleistungen in diesem Prospekt
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch
Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres
Buchungswunsches
aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die
wir
uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir
Sie
selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
Preisänderungen
Die in diesem Prospekt
angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem
Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend.
Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
des Reisepreises, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich
informieren, aus folgenden Gründen vorzunehmen:
Eine
entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
(insbesondere der Treibstoff-
kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B.
Hafen-, Maut- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden
gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den
Einkauf
zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung
des
Prospektes verfügbar ist.
Für Preisänderungen
nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit
wirksam vereinbart, die Bestimmungen über
Preisänderungen in unseren
Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.
Bankverbindung
Commerzbank AG in Backnang
BLZ 602 410 74
Konto Nr. 7998800.
Preisermäßigungen
Keine Frage - in der Gruppe wird es günstiger
ab 8 Personen 3%
ab 15 Personen 4%
ab 20 Personen 6%
Gesamtnachlass auf den Reisepreis bei Buchungen unserer
Mehrtagesreisen und Tagesfahrten (ohne Konzert- / Musicalfahrten)
für zusammengehörende Gruppen und
Bezahlung durch eine Person.
Auf Wunsch ist evtl. eine individuelle Abfahrtsstelle möglich
(hier entfällt die Ermäßigung).
Frühbucherrabatt
Früh buchen lohnt sich. Auf unsere Mehrtagesreisen erhalten
Sie auf den Reisepreis 3% Frühbucherrabatt, bei Reisen,
die spätestens drei Monate vor Reisebeginn gebucht
und
bei Anmeldung vollständig bezahlt werden.
Mindestbeteiligung -
Reiseausfall - Ersatzreise
Alle Reisen werden nur bei einer Mindestbeteiligung
von 20 Personen durchgeführt. Der Ausfall einer Reise
(Mehrtagesfahrt)
wird
den gemeldeten Personen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
bekannt gegeben.
Der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet.
Des
weiteren bekommen Sie von uns in diesem Falle
natürlich ein attraktives Ersatzangebot.
Nehmen Sie diese Ersatzreise an, bekommen Sie 5%
Rabatt auf den Reisepreis.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Die Lenk- und Ruhezeiten
werden durch bewährte gesetzliche Vorschriften
geregelt, so dass Ihr Fahrer immer ausgeruht und konzentriert
den vielen Anforderungen, den der Straßenverkehr und die
Reisegesellschaft an ihn stellen, gewachsen ist.
Bereits bei der Reiseplanung achten wir sehr genau darauf
und wählen die Tagesetappen entsprechend aus.
Technik und Sicherheit
Bei unseren Bussen handelt es sich um modernste Fahrzeuge,
die den höchsten Sicherheitsansprüchen (EU-Normen) entsprechen:
Modernste Bremssysteme mit
- ABS (Anti-Blockier-System)
- Retarder (verschleißfreie Zusatzbremse)
- ASR (Anti-Schlupfregelung)
- ESP (Elektronisches-Stabilitäts-Programm)
- EBS (Elektronisches Bremssystem)
- BA (Bremsassistent)
Extrem sichere Fahrgastzelle
Sicherheitsgurte gehören bei neuen Fahrzeugen zur Grundaus-
stattung. Machen Sie bitte während der Fahrt Gebrauch davon
- es dient Ihrer Sicherheit!
Geschwindigkeitsbegrenzer (gesetzlich vorgeschrieben seit 1987)
Automatische Getriebeschaltsysteme entlasten den Fahrer
während der Fahrt.
Navigationssysteme helfen dem Fahrer, sich bequemer zu
orientieren.
Elektronische Fehlerdiagnose überwacht selbständig viele
Funktionen des Busses.
Unsere Busse werden regelmäßig in unserer eigenen Werkstatt
durch erfahrenes Personal gewartet und gereinigt, sowie von
TÜV und DEKRA technisch geprüft:
alle
3 Monate: Sicherheitsprüfung
alle
12 Monate:
Hauptuntersuchung /
TÜV
+ Abgasuntersuchung
Unsere Busfahrer sind erfahrene Profis, die ihr Fach verstehen
und die sich der hohen Verantwortung der Personenbeförderung
bewusst sind. Sie haben durch ihre umsichtige Fahrweise längst
einen Platz im Herzen der Reisegäste erobert.
Außerdem nehmen sie regelmäßig an einem Sicherheitstraining
für Extremsituationen, wie z.B. Brems- und Ausweichmanöver
auf glatter Fahrbahn, und für vorausschauende sowie ökonomische
Fahrweise teil.
Wussten Sie eigentlich, dass Omnibusfahrer alle 5 Jahre einen
umfangreichen Gesundheits- und Reaktionstest, für die Wieder-
erteilung ihres Personenbeförderungsscheines, machen müssen.
Komfort
Unsere modernen Fernreise-Omnibusse
sind mit größtem
Komfort ausgestattet:
- verstellbare Schlafsessel mit Fußstützen
- Klapptische / Leselampen / Panoramascheiben
- Klimaanlage / Kühlschrank / Bordküche
- WC / Waschraum
- Stereo-, Videoanlage und Navigationssystem
Nichtraucherbus
- aber raucherfreundlich!
Für gute Luft im Bus sorgt die Technik. Dennoch macht
blauer Dunst dicke Luft. Deswegen führen wir nach den
guten Erfahrungen der letzten Jahre alle unsere Reisen in
Nichtraucherbussen durch. Dafür legen wir für die Raucher
entsprechende Pausen ein.
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Reisebedingungen für Pauschalreisen
November 2010
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Ihnen und Schmid-Reisen GmbH, Sulzbacher
Straße 116 in D-71522 Backnang, nachstehend „xxx"
abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und
füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des
Buchenden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der
Kunde xxx den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein
Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax
erfolgen.
1.3.
1.4. Der Vertrag kommt mit Annahme durch xxx zustande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von xxx vor, an das
xxx für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde xxx
innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Vor Reisebeginn nimmt xxx telefonisch nur den
unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für
ihn die entsprechende Reiseleistung.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 10 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen
durch die telefonische Bestätigung von xxx zum Abschluss des
verbindlichen Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche
Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von xxx
bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit allen
ergänzenden Informationen von xxx für die jeweilige Reise,
insbesondere den „Allgemeinen Informationen" in unserem
Programmheft, bzw. auf unserer Internetseite ( www.schmid-busreisen.de)
unter: „wir über uns".
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger
(z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von xxx nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
von xxx hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen,
die nicht von xxx herausgegeben werden, sind für xxx und deren
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von xxx
gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von xxx nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. xxx ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn xxx in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von xxx über die
Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser
gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in
Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens aber € 25,00, zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt
sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden
€ 75,00 nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit
Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines
zahlungsfällig.
4.3. Soweit xxx zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht
ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf
Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der
Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist xxx
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6
zu belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. xxx behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu
ändern.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für xxx nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
kann xxx den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann xxx vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann xxx vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber xxx erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des
Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für xxx verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
hat xxx den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor
Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn xxx in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von xxx
über die Preiserhöhung gegenüber xxx geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn
/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber xxx unter der
in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so verliert xxx den Anspruch auf den Reisepreis. Statt
dessen kann xxx, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist
oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. xxx hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug
- bis 30 Tage vor Reiseantritt
20%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
40%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
55%
- am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90%
Bitte beachten Sie die für jede
Flugreise separat gültigen Stornobedingungen.
Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt
10%, mind. € 25,00
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt
30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
50%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
75%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
See- und Flusskreuzfahrten
- bis 90 Tage vor Reiseantritt
4%, mind. € 50,00
- vom 89. bis 45. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt
80%
- am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall
unbenommen, xxx nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr
geforderte Pauschale.
6.5. xxx behält sich vor, an Stelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit
xxx nachweist, dass Ihr höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht xxx einen solchen Anspruch
geltend, so ist xxx verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend
empfohlen.
6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der
Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen
(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf
Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann xxx bis zu dem bei den
Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein
Umbuchungsentgelt von € 25,00 pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. xxx wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Rücktritt von xxx wegen Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl
9.1. xxx kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Rücktritts durch xxx muss in der konkreten Reiseausschreibung oder,
bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von
Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) xxx hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist anzugeben, bzw. auf die entsprechenden
Prospektangaben (Allgemeine Informationen) zu verweisen.
c) xxx ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von xxx später als 30 Tage vor Reisebeginn
ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn xxx in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der
Erklärung über die Absage der Reise durch
xxx dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. xxx kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von
xxx nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist.
10.2. Kündigt xxx, so behält sie den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende
Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit xxx wie folgt
konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Vertretung von xxx (Reiseleitung,
Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die
Kommunikationsdaten der Vertretung von xxx wird der Reisende
informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche
Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber xxx unter der
nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von
Leistungsträgern sind nicht befugt und von xxx nicht bevollmächtigt,
Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen xxx anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,
xxx erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst
zulässig, wenn xxx oder, soweit vorhanden und vertraglich als
Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur),
eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von xxx
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden
oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können
die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen,
bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von
xxx anzuzeigen.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von xxx für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit xxx für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von xxx für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt
jeweils je Kunden und Reise.
a) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei
Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für
Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß
vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,00
pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
12.3. xxx haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen von xxx sind. xxx haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
xxx ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von xxx wegen der Verletzung von Pflichten als
Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monatsnach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber xxx unter der
nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.2. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist. Die Frist aus 13.1 gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang
mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d,
651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu
machen.
13.3. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von xxx oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von xxx beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von xxx oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von xxx beruhen.
13.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB
verjähren in einem Jahr.
13.5. Die Verjährung nach Ziffer 13.3 und 13.4 beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.6. Schweben zwischen dem Kunden und xxx Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder xxx die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. xxx wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.
B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies
gilt nicht, wenn xxx nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. xxx haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
xxx eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
15.1. xxx informiert den Kunden entsprechend der
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen.
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n)
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist xxx verpflichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird/werden. Sobald xxx weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird xxx den Kunden unverzüglich und so
rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel
informieren.
15.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften
im Rahmen der Informationspflicht von xxx begründet keinen
vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit
der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher
Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen
Leistungspflicht von xxx ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in
zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt xxx ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
15.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die
Unterrichtungen von xxx über einen Wechsel einer Fluggesellschaft
bleiben die Ansprüche des Kunden nach der in Abs. 1 bezeichneten
Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige
vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
15.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black
List" (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über
den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist in den Geschäftsräumen von
xxx einsehbar / erhältlich.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und xxx findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies
gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen xxx im Ausland für
die Haftung von xxx dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann xxx nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von xxx gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von xxx vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die
entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer
Noll, Stuttgart, 2010.
2010
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